Im Normalfall darf jedes Kraftfahrzeug nur ein Anhänger hinter sich ziehen. Es ist jedoch auch möglich, zwei Anhänger hinter dem Traktor zu haben. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fordert die Einhaltung von Vorschriften für Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen und Anhängern. Im folgenden Text erfahren Sie alles über die richtige Anhänger Beleuchtung
Die Beleuchtung der Vorderseite
An der Vorderseite des Anhängers befinden sich in der Regel nur Seitenmarkierungslichter, Bremslichter und Reflektoren. Die beiden Rückstrahler an der Vorderseite des Anhängers müssen weiß statt dreieckig sein. Der maximale Abstand vom äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchte und dem äußersten Punkt der leuchtenden Fläche des Rückstrahlers bis zum äußersten Punkt des Umrisses des Anhängefahrzeugs beträgt 150 mm.
Die Rücklichter
Anhänger müssen Rücklichter haben. Deshalb müssen am Heck des Anhängers zwei rote Dreieck-Reflektoren angebracht werden. Dabei muss die Spitze des Dreiecks nach oben zeigen und die Seiten müssen eine Mindestlänge von 150 mm betragen. Am Heck des Anhängers können ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer vorhanden sein. Der niedrigste Punkt darf nicht tiefer als 250 mm über der Straße liegen. Zusätzlich darf der höchste Punkt des beleuchteten Bereichs darf 1200 mm nicht überschreiten. Anhänger müssen mit zwei hinteren Bremslichtern ausgestattet sein, die beim Bremsen rot aufleuchten. Diese Lichter leuchten beim Bremsen auf. Auch hier kann der niedrigste Punkt der beleuchteten Fläche mindestens 350 mm und der höchste Punkt höchstens 1500 mm betragen. Anhänger für mehrspurige Fahrzeuge dürfen zwei zusätzliche Bremslichter mehr als 1000 mm von der Fahrbahn entfernt haben. Bei mehrspurigen Fahrzeuganhängern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h müssen hinten ein oder zwei Nebelschlussleuchten angebaut werden. Anhänger für andere Fahrzeuge können Nebelschlussleuchten haben.
Die Blinklichter
Zudem benötigen Anhänger auch Blicklichter. Dies sind Blitze, die paarweise am Heck des Anhängers befestigt werden. Bei zwei Anhängern darf die Taschenlampe nur beim Schlepper am letzten Anhänger sein und bauartbedingt darf die Höchstgeschwindigkeit nur bis 25 km/h erreicht werden.
Die Beleuchtung von Fahrradanhängern
Die StVZO regelt in § 67a die Beleuchtung von Fahrradanhängern. Bestimmen Sie hier, welche Beleuchtung am Fahrradanhänger sein muss. Verwenden Sie nur Lampen, die für diese Bauart spezifiziert und zugelassen sind. Diese dürfen nicht abgedeckt werden. Vorne müssen zwei weiße Spiegel paarweise montiert werden, mit einem maximalen Abstand von 200 mm von der Außenkante, mit zusätzlichem weißem Licht auf der linken Seite. Ein rotes Schlusslicht und zwei rote Rückstrahler müssen hinten links maximal 200 mm von der Außenkante entfernt montiert werden. Außerdem müssen die Seiten der Räder und Reifen, Felgen und Speichen müssen reflektierende weiße Streifen haben.
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